| Gremien | Ortsgemeinderat Roes Ortsgemeinde Roes |
| Status: | nichtöffentlich/öffentlich |
| Sitzung: | 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Roes |
| Sitzung am | 07.05.2025 |
| Sitzungsort | 56754 Roes |
| Sitzungsraum | Gasthaus "Bei Kessemattes" |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 21:26 Uhr |
Tagesordnung:
Bauangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Roes hat einem Nachtrag zu einem Durchführungsvertrag zugestimmt. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nochmaligen Veröffentlichung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Horst"
Der Ortsgemeinderat Roes hat die im Rahmen der Offenlage und im Rahmen der erneuten Veröffentlichung im Internet sowie im Rahmen der jeweiligen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Horst" gewürdigt.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Horst" als Satzung
Der Ortsgemeinderat Roes hat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Horst“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes „Region im Blick“ öffentlich bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Roes für das Forstwirtschaftsjahr 2025
„Der vorgetragene Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wird genehmigt. Die Haushaltsansätze sind in der Haushaltsplanung 2025 zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028
| „1. | Der Ortsgemeinderat Roes nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Roes ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat Roes bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Roes teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Roes vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Roes verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Roes nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms
| X | Normalstrom |
| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| o | Ökostrom ohne Neuanlagenquote |
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| o | Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote |
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| o | Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote |
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“ |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Auftrages zur Sanierung eines Kurvenbereichs am Wirtschaftsweg/ Rad- und Wanderweg Schwanenkirche in Richtung Gemarkung Möntenich
„Der Ortsgemeinderat Roes beschließt, den Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung mehrerer Gemeindestraßen
| 1) | „Der Ortsgemeinderat Roes beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen: | |
| Flur 4 Nr. 349, Flur 4 Nr. 252/2 teilweise (Gartenweg) | |
| Die Widmungsverfügung der Straße „Gartenweg“ vom 04.07.1988, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden vom 09.07.1988, wird durch diese ersetzt. | |
| Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung ist im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch veröffentlicht.“ | |
| 2) | „Der Ortsgemeinderat Roes beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen: | |
| Flur 4 Nr. 267, Flur 4 Nr. 268 teilweise und Flur 4 Nr. 274 (Im Lerchenweg) | |
| Die Nutzung der Gemeindestraße Flur 4 Nr. 268 (Im Lerchenweg) wird für 69 m auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Die Beschränkung beginnt nach 119 m von der Kreisstraße K 26 – Zur Schwanenkirche aus an den Baugrundstücken Flur 4 Nr. 227/2, Flur 2 Nr. 86/4 und endet an den Baugrundstücken Flur 4 Nr. 227/1 und Flur 2 Nr. 86/2. Der Teilbereich ist im anliegenden Plan grün dargestellt. | |
| Die Widmungsverfügung der Straße „Im Lerchenweg“ vom 28.05.2001, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden Ausgabe Nr. 23/2001, wird durch diese ersetzt. | |
| Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung ist im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch veröffentlicht.“ | |
| 3) | „Der Ortsgemeinderat Roes beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen: | |
| Flur 2 Nr. 127/3 teilweise, Flur 4 Nr. 265/8 (Kaifenheimer Graben) | |
| Die Widmungsverfügungen der Straße „Kaifenheimer Graben“ vom 28.05.2001, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden, Ausgabe Nr. 23/2001, und vom 29.10.2018, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 08.11.2018, werden durch diese ersetzt. | |
| Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung ist im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch veröffentlicht.“ | |
| 4) | „Der Ortsgemeinderat Roes beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz den nachfolgend aufgeführten Platz dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen: | |
| Flur 4 Nr. 161/1 und Flur 4 Nr. 284 (Neustraße) | |
| Die Widmungsverfügung der Straße „Neustraße“ vom 30.04.1990, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden vom 05.05.1990, wird durch diese ersetzt. | |
| Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung ist im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch veröffentlicht.“ | |
| 5) | „Der Ortsgemeinderat Roes beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen: | |
| a) | Flur 4 Nr. 318, Flur 4 Nr. 319/2, Flur 4 Nr. 320 und Flur 4 Nr. 334/1 |
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| (Wiesenstraße und Pyrmonter Straße) |
| b) | Flur 4 Nr. 327/3 (Pyrmonter Straße – Stichstraße) |
| Die Widmungsverfügung der „Wiesenstraße“ und „Pyrmonter Straße“ vom 29.01.1990, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden vom 03.02.1990, wird durch diese ersetzt. | |
| Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung ist im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch veröffentlicht.“ | |
| 6) | „Der Ortsgemeinderat Roes beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen: | |
| Flur 2 Nr. 161/1 teilweise und Flur 4 Nr. 268 teilweise (Rotkehlchenweg) | |
| Die Widmungsverfügung der Straße „Im Rotkehlchenweg“ vom 28.05.2001, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden, Ausgabe Nr. 23/2001, wird durch diese ersetzt. | |
| Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung ist im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch veröffentlicht.“ | |
| 7) | „Der Ortsgemeinderat Roes beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen: | |
| Flur 4 Nr. 361 (Talblick) | |
| Die Widmungsverfügung der Straße „Talblick“ vom 04.07.1988, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden vom 09.07.1988, wird durch diese ersetzt. | |
| Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung ist im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch veröffentlicht.“ | |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Dach in der Gemarkung Roes, Flur 8 Flurstück 69/12
„Der Ortsgemeinderat Roes beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Dach der Burg Pyrmont auf dem Grundstück Gemarkung Roes, Flur 8 Nr. 69/12 zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Fördermitteln des Landesgesetzes zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional. Zukunft. Nachhaltig."
„Der Gemeinderat beschließt, die Fördermittel aus dem Landesprogramm Regionale Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ für folgende Maßnahme(n) zu verwenden:
| Lfd. Nr. | Kurzbeschreibung der Maßnahme | Einzelmaßnahmen | Positivliste |Bezeichnung |Kapitel | Nr. |
| 1. | Sanierung Bürgerhaus | Machbarkeitsstudie |
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Der Ortsbürgermeister wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen, die als Grundlage für eine Kostenschätzung bzw. für den Förderantrag verwendet werden können bzw. die Verwaltung zu beauftragen die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Benennung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten mit der Verbandsgemeinde Kaisersesch gem. Art. 37 Abs. 3 DSGVO bzw. § 37 Abs. 2 LDSG
„Der Ortsgemeinderat beschließt, die/den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Kaisersesch als gemeinsame/n Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 Abs. 3 DSGVO bzw. § 37 Abs. 2 LDSG zu benennen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim geschäftsführenden Ortsbürgermeister eingesehen werden.