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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 20/2025
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll der 8. Sitzung des Ortsgemeinderates Urmersbach

Gremien

Ortsgemeinderat Urmersbach

Ortsgemeinde Urmersbach

Status:

öffentlich/nichtöffentlich

Sitzung:

8. Sitzung des Ortsgemeinderates Urmersbach

Sitzung am

29.04.2025

Sitzungsort

56761 Urmersbach

Sitzungsraum

Gemeindehaus Urmersbach

Sitzungsbeginn

18:30 Uhr

Sitzungsende

20:59 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über die Revierleitung im Forstrevier Hochpochten-Masburg

„Die Ortsgemeinde beschließt die Besetzung des Reviers mit Herrn Sebastian Fohl als staatliche Revierleitung.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Urmersbach für das Haushaltsjahr 2025

„Der Ortsgemeinderat Urmersbach beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Ortsgemeinde Urmersbach in der vorgetragenen Fassung.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028

„1.

Der Ortsgemeinderat Urmersbach nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Urmersbach ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Ortsgemeinderat Urmersbach bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Urmersbach teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Urmersbach vorzunehmen.

4.

Die Ortsgemeinde Urmersbach verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Urmersbach nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

X Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Benennung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten mit der Verbandsgemeinde Kaisersesch gem. Art. 37 Abs. 3 DSGVO bzw. § 37 Abs. 2 LDSG

„Der Ortsgemeinderat beschließt, die/den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Kaisersesch als gemeinsame/n Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 Abs. 3 DSGVO bzw. § 37 Abs. 2 LDSG zu benennen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Gründung einer Rentner-Gruppe zur ehrenamtlichen Durchführung von Arbeiten in der Gemeinde außerhalb des Aufgabengebietes der Gemeindebediensteten

„Der Ortsgemeinderat beschließt, eine Infoveranstaltung für potentielle Mitglieder einer ehrenamtlichen „Rentnergruppe“ durchzuführen und die Gründung dieser Interessengruppe zu unterstützen und begleiten. Dafür soll ab dem nächsten Haushaltsjahr ein im Rahmen der Haushaltsberatung noch festzulegender Betrag in den Haushalt eingestellt werden. Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, die ehrenamtlichen Helfer zu benennen und die entsprechenden Maßnahmen zur Gründung einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Vertragsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Urmersbach hat über den Abschluss eines Gestattungsvertrages entschieden

Vertragsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Urmersbach hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Vergabeangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Urmersbach hat in einer Vergabeangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Urmersbach, 30.04.2025
Thilo Schmitt, Ortsbürgermeister