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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 20/2025
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll der 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Landkern

Gremien

Ortsgemeinderat Landkern

Ortsgemeinde Landkern

Status:

öffentlich/nichtöffentlich

Sitzung:

10. Sitzung des Ortsgemeinderates Landkern

Sitzung am

29.04.2025

Sitzungsort

56814 Landkern

Sitzungsraum

Eifelgoldhalle

Sitzungsbeginn

19:05 Uhr

Sitzungsende

22:31 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Bereich "Neuhof"

„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt, den BPl Neuhof nicht weiter zu verfolgen. Die bisher entstandenen Planungskosten des Büro KARST, Nörtershausen i.H.v. 5.800 € werden von der Ortsgemeinde übernommen.“

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Sondergebiet PV und Gewerbe an der L100

„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt, zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage einschl. erforderlicher Nebenanlagen sowie entsprechender Speicheranlagen in der Gemarkung Landkern, im Flurbereich „Frühberg“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan soll als Sondergebiet für Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie und zum Teil als Gewerbefläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung "Elek-trizität" bzw. “Speicheranlagen” ausgewiesen werden.

Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Landkern

Flur 20 Nr. 26 (Weg), 27 tlw., 28 (Weg), 29 tlw., 30 (Weg), 31, 32 (Weg), 34 (Weg) und 36 tlw..

Der vorgenannte Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Für die Vergabe der entsprechenden Planungsleistungen sind im Haushaltsplan 2025 50.000 € einzuplanen.“

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen.

Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Kita-Standortes Landkern

„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt, eine Dislozierung der Kita Landkern abzulehnen und sich auf Grund dessen nicht an dem Bau eines weiteren Kita-Standortes Greimersburg zu beteiligen.

Dies ist insbesondere in der Tatsache begründet, dass die Obergeschosswohnung im „Pfarrhaus“ zeitnah für eine Nutzung durch die Kita zur Verfügung steht.

Der Ortsgemeinderat Landkern begrüßt ausdrücklich einen Verbleib der Ortsgemeinde Greimersburg in der Kita-Gemeinschaft Wirfus, Kail, Greimersburg und Landkern.

Die grundsätzliche Bereitschaft zur Gründung eines Zweckverbandes unter der Voraussetzung, dass der Kita-Standort ausschließlich Landkern ist und die Eigentumsverhältnisse neben weiteren Parameter stimmenmäßig Berücksichtigung finden.

Weiterhin beschließt der Ortsgemeinderat Landkern die gemeinsame Machbarkeitsstudie des Schulzweckverbandes „Erweiterung Grundschule/Erweiterung Kita Landkern“ mitzutragen und die daraus resultierenden anteiligen Kosten für die Ortsgemeinde Landkern zu übernehmen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Fördermitteln des Landesgesetzes zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional. Zukunft. Nachhaltig."

„Der Gemeinderat beschließt, die Fördermittel aus dem Landesprogramm Regionale Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ für folgende Maßnahme(n) zu verwenden:

Lfd. Nr.

Kurzbeschreibung der Maßnahme

Einzelmaßnahmen

Positivliste|

Bezeichnung|

Kapitel| Nr.

1.

Ausbau des Alten Postweges

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen, die als Grundlage für eine Kostenschätzung bzw. für den Förderantrag verwendet werden können bzw. die Verwaltung zu beauftragen die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028

„1.

Der Ortsgemeinderat Landkern nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Landkern ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Ortsgemeinderat Landkern bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Landkern teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Landkern vorzunehmen.

4.

Die Ortsgemeinde Landkern verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Landkern nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

X Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur I. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Landkern

„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt die Hauptsatzung nicht zu ändern.“

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Beratung und Beschlussfassung über die beantragten Zuschüsse der örtlichen Vereine und Institutionen

„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt weiterhin über alle Zuwendungswünsche einzeln nach abzustimmen.

Der Sportverein „Blau-Weiß“ Landkern 1922 e.V. erhält aufgrund seines Antrages für die Durchführung des diesjährigen „Ostereiersuchens“ und für die Jugendarbeit einen Zuschuss i.H.v. 300,00 €. Vor Auszahlung ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung.

Der Landkerner Carnevals-Club erhält aufgrund seines Antrages zur Beschaffung von Wurfmaterial für den diesjährigen Rosenmontagszug einen Zuschuss i.H.v. 300,00 €. Ein Verwendungsnachweis liegt bereits vor. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Grundstücksangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Landkern hat in einer Grundstücksangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Vertragsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Landkern hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Vertragsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Landkern hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Pachtangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Landkern hat in einer Pachtangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Landkern, 30.04.2025
Ewald Mattes, Ortsbürgermeister