| Gremien | Ortsgemeinderat Brachtendorf Ortsgemeinde Brachtendorf |
| Status: | öffentlich |
| Sitzung: | 20. Sitzung des Ortsgemeinderates Brachtendorf |
| Sitzung am | 11.05.2023 |
| Sitzungsort | 56761 Brachtendorf |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus "B'Treff", Brachtendorf |
| Sitzungsbeginn | 19:04 Uhr |
| Sitzungsende | 20:52 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Vertrages über die Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
„Der Ortsgemeinderat Brachtendorf nimmt Kenntnis von dem heute vorgestellten Vertragsentwurf über die Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch (Fassung vom 09.08.2022) und stimmt dem Entwurf mit folgender Ergänzung zu dem § 4 Nummer 5 zu: Die Verbandsgemeinde übernimmt 60 % der kompletten nicht förderfähigen Kosten, unabhängig davon, ob die Kosten durch den Ausbau der Nutzung als Rad- oder Wirtschaftsweg entstehen (Doppelnutzung).
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Anlage zu dem Vertrag nach Vorlage der endgültigen Radverkehrsnetzplanung durch das Planungsbüro Stadt-Land-plus entsprechend anzupassen und den Vertrag zu unterzeichnen.
Im Übrigen bleiben künftige wesentliche Änderungen des Vertragsinhalts und der Anlage zum Vertrag der Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die III. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Brachtendorf
„Der Satzungstext wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes „Region im Blick“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekannt gemacht.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die III. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Brachtendorf
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028;
Wahl von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
Der Ortsgemeinderat hat die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode 2024-2028 mit folgenden Personen aufgestellt:
| - | Matthias Welter |
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.