| Gremien | Ortsgemeinderat Kaifenheim Ortsgemeinde Kaifenheim |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 24. Sitzung des Ortsgemeinderates Kaifenheim |
| Sitzung am | 16.05.2023 |
| Sitzungsort | 56761 Kaifenheim |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Kaifenheim |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 20:20 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Vertrages über die Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim nimmt Kenntnis von dem heute vorgestellten Vertragsentwurf über die Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch (Fassung vom 09.08.2022) und stimmt dem Entwurf zu.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Anlage zu dem Vertrag nach Vorlage der endgültigen Radverkehrsnetzplanung durch das Planungsbüro Stadt-Land-plus entsprechend anzupassen und den Vertrag zu unterzeichnen.
Im Übrigen bleiben künftige wesentliche Änderungen des Vertragsinhalts und der Anlage zum Vertrag der Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Es wurde eine Satzung über die Erhebung von Hundesteuer beschlossen. Der Satzungstext wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes „Region im Blick“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028;
Wahl von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
Der Ortsgemeinderat hat die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode 2024-2028 mit folgenden Personen aufgestellt:
| - | Krüger, Danny |
| - | Thönnes, Paula |
| - | Uhlmann, Peer |
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses an den Sportverein Blau-Weiß Kaifenheim für die in den Sommerferien geplante Ferienfreizeit Kinderturnen Kaifenheim
„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim beschließt, dem Sportverein Blau-Weiß-Kaifenheim einen Zuschuss für die Ferienfreizeit Kinderturnen Kaifenheim in Höhe von 200,00 € zu gewähren.
Vor Auszahlung sind entsprechende Verwendungsnachweise vorzulegen.
Die Auszahlung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.