Die innerhalb der Ortslage von Roes befindliche Gemeindestraße Flur 4 Nr. 349, Flur 4 Nr. 252/2 teilweise (Gartenweg) wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.
Die Straße beginnt an der Einmündung in Flur 4 Nr. 247/7 (Hauptstraße) und Flur 4 Nr. 320 (Pyrmonterstraße). Sie verläuft über die gesamte Straßenparzelle Flur 4 Nr. 349 sowie über einen Teil der Straßenparzelle Flur 4 Nr. 252/2. Die Straße verläuft in nordöstlicher Richtung und endet nach 187 m mit dem Übergang in den Wirtschaftsweg Flur 4 Nr. 252/2, an dem Baugrundstück Flur 4 Nr. 97.
In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.
Die Widmungsverfügung der Straße „Gartenweg“ vom 04.07.1988, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden vom 09.07.1988, wird durch diese ersetzt.
Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Roes festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.