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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 21/2025
Aus den Gemeinden
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Widmung der Ortsgemeinde Roes | Gemeindestraße Flur 4 Nr. 267, Flur 4 Nr. 268 teilweise und Flur 4 Nr. 274 (Im Lerchenweg)

Die innerhalb der Ortslage von Roes befindliche Gemeindestraße Flur 4 Nr. 267, Flur 4 Nr. 268 teilweise und Flur 4 Nr. 274 (Im Lerchenweg) wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.

Die Straße beginnt an der Einmündung in Flur 4 Nr. 267/2 (Kreisstraße K 26 - Zur Schwanenkirche) und verläuft über die gesamten Straßenparzellen Flur 4 Nr. 267 und Nr. 274 sowie über einen Teil der Straßenparzelle Flur 4 Nr. 268 in nordwestlicher Richtung. Sie endet nach 203 m an der Einmündung in Flur 4 Nr. 265/8 (Kaifenheimer Graben).

Die Nutzung der Gemeindestraße Flur 4 Nr. 268 (Im Lerchenweg) wird für 69 m auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Die Beschränkung beginnt nach 119 m von der Kreisstraße K 26 – Zur Schwanenkirche aus an den Baugrundstücken Flur 4 Nr. 227/2, Flur 2 Nr. 86/4 und endet an den Baugrundstücken Flur 4 Nr. 227/1 und Flur 2 Nr. 86/2. Der Teilbereich ist im anliegenden Plan grün dargestellt.

In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.

Die Widmungsverfügung der Straße „Im Lerchenweg“ vom 28.05.2001, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden Ausgabe Nr. 23/2001, wird durch diese ersetzt.

Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Roes festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

Kaisersesch, den 09.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister