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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 21/2025
Aus den Gemeinden
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Widmung der Ortsgemeinde Roes | Gemeindestraße Flur 2 Nr. 127/3 teilweise, Flur 4 Nr. 265/8 (Kaifenheimer Graben)

Die innerhalb der Ortslage von Roes befindliche Gemeindestraße

Flur 2 Nr. 127/3 teilweise, Flur 4 Nr. 265/8 (Kaifenheimer Graben)

wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.

Die Straße beginnt an der Einmündung in Flur 4 Nr. 264/1 (Kreisstraße K 26 -Schulstraße) und verläuft über die gesamte Straßenparzelle Flur 4 Nr. 265/8 sowie über einen Teil der Straßenparzelle Flur 2 Nr. 127/3 in westlicher Richtung. Sie endet nach 211 m am Baugrundstück Flur 2 Nr. 141 mit dem Übergang in den Wirtschaftsweg Flur 2 Nr. 127/3.

In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.

Die Widmungsverfügungen der Straße „Kaifenheimer Graben“ vom 28.05.2001, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden, Ausgabe Nr. 23/2001, und vom 29.10.2018, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 08.11.2018, werden durch diese ersetzt.

Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Roes festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

Kaisersesch, den 09.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister