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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 21/2025
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll der 7. Sitzung des Ortsgemeinderates Kaifenheim vom 13.05.2025

Gremien

Ortsgemeinderat Kaifenheim

Ortsgemeinde Kaifenheim

Status:

öffentlich/nichtöffentlich

Sitzung:

7. Sitzung des Ortsgemeinderates Kaifenheim

Sitzung am

13.05.2025

Sitzungsort

56761 Kaifenheim

Sitzungsraum

Gemeindehaus Kaifenheim

Sitzungsbeginn

19:00 Uhr

Sitzungsende

22:00 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Gemeinderatssitzung am 08.04.2025

„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim beschließt, die Niederschrift vom 08.04.2025 durch folgenden Nachtrag zu berichtigen:

Nachtrag zu TOP 1 der öffentlichen Sitzung:

Der 6. Absatz unter „Beratung im Gremium“ wird gestrichen. Stattdessen wird folgender Absatz eingefügt:

Andererseits werden jedoch auch Fragen gestellt, die nach Auffassung des betreffenden Ratsmitgliedes vor der heutigen Entscheidung zu beantworten seien.

So wird ausgeführt, dass es im Bereich der Kehriger Straße voraussichtlich mehr Verkehr geben wird. Sowohl aus Richtung Gamlen kommend zur Berg-/ Ringstraße sowie Geiersgraben und entgegengesetzt aus diesen Straßen in Richtung Roes. Im Hinblick dessen wird gefragt, ob für die Fußgänger und Schüler (auf dem Weg zur Bushaltestelle Geiersgraben) keine Gehwege vorgesehen werden. Gleiches gelte für den betroffenen Bereich der Straße Am Franzgarten.

Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass die bestehenden Bushaltestellen im Bereich der möglichen Einbahnstraßenregelung auf der, für den Bus gesehen, falschen Seite liegen. Besonders bei der Bushaltestelle im Geiersgraben müssten die Schulkinder die Straße queren, um vom Wartehäuschen zum Bus zu gelangen. Diese Straße wird aus Sicht des Ratsmitglieds morgens viel befahren sein. Es sei nun von Interesse, ob der ÖPNV hierzu angehört wurde und wenn ja, welches Ergebnis vorliegt.

Des Weiteren wird nachgefragt, ob der LBM für den Fall der Aufstufung der Gemeindestraßen bereits den Einbau von verkehrsberuhigenden Maßnahmen zugesichert habe. Auch sei zu fragen, ob mit Blick auf die vorgesehenen Beschilderungen bereits eine Anhörung der zuständigen Polizeibehörde erfolgt sei.

Schließlich wird erfragt, welche Entscheidungskriterien/Ergebnisse der Testphase es gebe, an denen sich der Erfolg der Testphase messen lasse. Folgende Punkte werden beispielhaft vorgetragen und Meinungen dazu geäußert:

-

Keine Zunahme des Schwerlastverkehrs. Mit einer Zunahme ist meines Erachtens zu rechnen, da es durch die Einbahnstraßenregelung keinen Engpass mehr für diesen Verkehr gibt.

-

Mögliche Geschwindigkeits-Erhöhung durch Wegfall des Begegnungsverkehrs

-

Unfallzunahme durch unübersichtliche Kreuzung Elzstraße / Einbahnstraße, Kehriger Straße Bergstraße / Einbahnstraße.

Weiterhin äußerte das Ratsmitglied, dass man sich vor dem Test Gedanken machen sollte, was man von dem Test erwartet wird und was man nicht haben möchte. Ihm wären bisher keine Kriterien bekannt.“

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Festlegung von faktenbasierten Kriterien für die Bewertung des Erfolgs / Misserfolgs der Einbahnstraßen-Testphase in den Straßenzügen Gamlener Straße / Roeser Straße / Auf den Äckern / Geiersgraben / Am Franzgarten gem. § 34 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung

„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim stimmt dem Antrag auf Festlegung von faktenbasierten Kriterien für die Bewertung des Erfolgs / Misserfolgs der Einbahnstraßen-Testphase in den Straßenzügen Gamlener Straße / Roeser Straße / Auf den Äckern / Geiersgraben / Am Franzgarten zu.“

Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme und 5 Nein-Stimmen.

Der Beschlussvorschlag wurde somit abgelehnt.

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Durchführung eines Verkehrs-Monitoring in den Straßenzügen Gamlener Str./ Roeser Str. und auf den Äckern/ Geiersgraben/ Am Franzgarten gem. § 34 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung

„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim bittet den LBM, die vorgesehenen drei Messungen in der Testphase zeitlich gleichmäßig anzuordnen.“

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Anhörung der Polizeiinspektion Cochem zur geplanten Maßnahme "Testphase Einbahnstraßenregelung" gem. § 34 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung

„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim stimmt dem vorliegenden Antrag zu.“

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Anhörung der Betreiber des Öffentlichen Personennahverkehrs in Bezug auf die "Testphase Einbahnstraßenregelung" gem. § 34 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung

„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim stimmt dem vorliegenden Antrag zu.“

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen.

Der Beschlussvorschlag wurde somit abgelehnt.

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kaifenheim

a)

b)

c)

d)

Der Ortsgemeinderat Kaifenheim beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kaifenheim.

Der vollständige Wortlaut der Satzung wird im Mitteilungsblatt „Region im Blick“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Fördermitteln des Landesgesetzes zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional. Zukunft. Nachhaltig."

„Der Gemeinderat beschließt, die Fördermittel aus dem Landesprogramm Regionale Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ für folgende Maßnahme(n) zu verwenden:

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen, die als Grundlage für eine Kostenschätzung bzw. für den Förderantrag verwendet werden können bzw. die Verwaltung zu beauftragen die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Benennung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten mit der Verbandsgemeinde Kaisersesch gem. Art. 37 Abs. 3 DSGVO bzw. § 37 Abs. 2 LDSG

„Der Ortsgemeinderat beschließt, die/den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Kaisersesch als gemeinsame/n Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 Abs. 3 DSGVO bzw. § 37 Abs. 2 LDSG zu benennen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Vertragsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Kaifenheim hat in einer Vertragsangelegenheit eine Entscheidung getroffen.

Friedhofsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Kaifenheim hat in einer Friedhofsangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Kaifenheim, 14.05.2025
Reinhard Schmitt, Ortsbürgermeister