| Gremien | Ortsgemeinderat Kail |
| Ortsgemeinde Kail | |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Kail |
| Sitzung am | 12.05.2025 |
| Sitzungsort | 56829 Kail |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Kail |
| Sitzungsbeginn | 19:03 Uhr |
| Sitzungsende | 20:38 Uhr |
Tagesordnung:
Wahl einer/eines ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt sowie ggf. Wahl einer/eines ehrenamtlichen weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der Ortsgemeinderat Kail wählt Herrn Peter Pitsch zum Ersten Beigeordneten und Herrn Bernd Mauer zum weiteren Beigeordneten. Sie wurden vom Vorsitzenden ernannt, vereidigt und ins Amt eingeführt.
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer Lager- und Unterstellhalle
„Der Ortsgemeinderat Kail beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Lager- und Unterstellhalle zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen und Produkten auf dem Grundstück Flur 11 Nr. 51 zu erteilen, da die Voraussetzungen des § 35 Absatz 2 BauGB vorliegen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Gemeindeanteils für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen für das Veranlagungsjahr 2023
„Der Ortsgemeinderat Kail beschließt, bei der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege im Veranlagungsjahr 2023 den Gemeindeanteil nach § 6 der Wegebeitragssatzung auf 5% festzulegen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Gemeindeanteils für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen für das Veranlagungsjahr 2024
„Der Ortsgemeinderat Kail beschließt, bei der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege im Veranlagungsjahr 2024 den Gemeindeanteil nach § 6 der Wegebeitragssatzung auf 5% festzulegen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrags zur Instandsetzung der Dacheindeckung am Heiligenhäuschen an der L 107
„Der Ortsgemeinderat Kail beschließt, den Auftrag zur Instandsetzung der Dacheindeckung am Heiligenhäuschen an der L 107 -vorbehaltlich der Bereitstellung und Genehmigung der entsprechend benötigten Haushaltsmittel im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025- an die Fa. Dachdeckermeister Ewald Reichert, Kaisersescher Straße 27, 56814 Illerich gemäß deren Angebot-Nr.: 2025/0044 vom 16.04.2025 mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe von 1.189,23 € -brutto- zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028
| „1. | Der Ortsgemeinderat Kail nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Kail ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat Kail bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Kail teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Kail vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Kail verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Kail nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
| A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms | |
| X Normalstrom | |
| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) | |
| Ökostrom ohne Neuanlagenquote | |
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) | |
| Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote | |
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) | |
| Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote | |
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“ |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Fördermitteln des Landesgesetzes zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional. Zukunft. Nachhaltig."
„Der Gemeinderat beschließt, die Fördermittel aus dem Landesprogramm Regionale Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ für folgende Maßnahme(n) zu verwenden:
| Lfd. Nr. | Kurzbeschreibung der Maßnahme | Einzelmaß- nahmen | Positivliste |Bezeichnung |Kapitel | Nr. |
| 1. | Neue Küche im Dorfgemeinschaftshaus | 1.2.3 | |
| 2. | 2 Spielgeräte mit entsprechenden Fundamenten | 1.4.6 | |
| 3. | Konzepterstellung Umbau Dorfgemeinschaftshaus | 1.2.1 | |
| 4. | Anschaffung Beamer | 1.2.3 |
Der Ortsbürgermeister wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen, die als Grundlage für eine Kostenschätzung bzw. für den Förderantrag verwendet werden können bzw. die Verwaltung zu beauftragen die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Benennung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten mit der Verbandsgemeinde Kaisersesch gem. Art. 37 Abs. 3 DSGVO bzw. § 37 Abs. 2 LDSG
„Der Ortsgemeinderat beschließt, die/den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Kaisersesch als gemeinsame/n Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 Abs. 3 DSGVO bzw. § 37 Abs. 2 LDSG zu benennen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Kail hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.