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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 21/2025
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll der 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Kalenborn

Gremien

Ortsgemeinderat Kalenborn

Ortsgemeinde Kalenborn

Status:

öffentlich/nichtöffentlich

Sitzung:

5. Sitzung des Ortsgemeinderates Kalenborn

Sitzung am

14.05.2025

Sitzungsort

56759 Kalenborn

Sitzungsraum

Gemeindehaus Kalenborn

Sitzungsbeginn

19:00 Uhr

Sitzungsende

19:45 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über die Revierleitung im Forstrevier Hochpochten-Masburg

„Die Ortsgemeinde beschließt die Besetzung des Reviers mit Herrn Sebastian Fohl als

staatliche Revierleitung.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Aufhebung von Wirtschaftswegen Flur 1 Nr. 143 und Flur 1 Nr. 147

„Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt die Satzung über die Aufhebung von Wirtschaftswegen

Gemarkung Kalenborn Flur 1 Nr. 143 und Flur 1 Nr. 147.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Auftrages zur Sanierung von Wald- und Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kalenborn

„Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt, nach Bereitstellung der Haushaltsmittel 2025 den Auftrag für die Sanierung von Wald- und Wirtschaftswegen an die Fa. Kolle GmbH, 56072 Koblenz auf Grundlage des Angebots vom 15.05.2024 mit einer Angebotssumme von 3.570,00 € zu vergeben.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028

„1. Der Ortsgemeinderat Kalenborn nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Kalenborn ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3. Der Ortsgemeinderat Kalenborn bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Kalenborn teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Kalenborn vorzunehmen.

4. Die Ortsgemeinde Kalenborn verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5. Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Kalenborn nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

X Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Fördermitteln des Landesgesetzes zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional. Zukunft. Nachhaltig."

„Der Gemeinderat beschließt, die Fördermittel aus dem Landesprogramm Regionale Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ für folgende Maßnahme(n) zu verwenden:

Lfd. Nr.

Kurzbeschreibung der Maßnahme

Einzelmaßnahmen

Positivliste |Bezeichnung |Kapitel | Nr.

1.

Umgestaltung Umfeld Gemeindehaus

Erd- und Bodenarbeiten;

Errichtung einer Treppe

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen, die als Grundlage für eine Kostenschätzung bzw. für den Förderantrag verwendet werden können bzw. die Verwaltung zu beauftragen die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Benennung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten mit der Verbandsgemeinde Kaisersesch gem. Art. 37 Abs. 3 DSGVO bzw. § 37 Abs. 2 LDSG

„Der Ortsgemeinderat beschließt, die/den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Kaisersesch als gemeinsame/n Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 Abs. 3 DSGVO bzw. § 37 Abs. 2 LDSG zu benennen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses bzw. einer Förderung des Weiberdonnerstages 2025

„Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt dem Möhnenverein Kalenborn einen Zuschuss bzw. eine Förderung des Weiberdonnerstages 2025 i. H. v. 150,00 € zu gewähren. Die benötigten Haushaltsmittel werden mit dem Haushaltsplan 2025 bereitgestellt.

Vor Auszahlung ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell.“

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen.

Vergabeangelegenheit

Der Tagesordnungspunkt wird auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Kalenborn, 15.05.2025
Jürgen Thomas, Ortsbürgermeister