Am Sonntag, dem 16. August 2026 von 08:00 bis 18:00 Uhr, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
und
am Sonntag, dem 30. August 2026 von 08:00 bis 18:00 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 10. Juli 2026, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.