| Gremien | Ortsgemeinderat Binningen Ortsgemeinde Binningen |
| Status: | öffentlich |
| Sitzung: | 30. Sitzung des Ortsgemeinderates Binningen |
| Sitzung am | 27.05.2024 |
| Sitzungsort | 56754 Binningen |
| Sitzungsraum | Rosenthalhalle |
| Sitzungsbeginn | 19:31 Uhr |
| Sitzungsende | 20:15 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Der Ortsgemeinderat Binningen hat die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen beschlossen. Der vollständige Wortlaut wird im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch veröffentlicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag an die Ortsgemeinde zur Förderung der Baumaßnahme auf dem Josef-Ternes-Sportplatzes Binningen
„Der Ortsgemeinderat stimmt dem Bau einer Brunnen- und nachhaltigen Bewässerungsanlage durch den Sportverein Blau-Weiß Binningen 1921 e. V. auf dem Sportplatz zu.
Der Ortsgemeinderat Binningen beschließt, dem Sportverein Blau-Weiß Binningen 1921 e. V. für einen Brunnenbau mit einem nachhaltigen Bewässerungssystem auf dem Josef-Ternes-Sportplatzes einen Zuschuss i.H.v. 7.580,00 € zu gewähren. Gleichzeitig wird eine überplanmäßige Ausgabe genehmigt. Die Deckung erfolgt aus allgemeinen Haushaltsmitteln.
Ein Verwendungsnachweis ist vor Auszahlung des Zuschusses vorzulegen. Eine Auszahlung kann frühesten nach Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde erfolgen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Windparks Binningen/Brohl
Der Tagesordnungspunkt wurde gemäß §34 Abs. 7 GemO von der Tagesordnung abgesetzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Windparks Binningen/Dünfus
Der Tagesordnungspunkt wurde gemäß §34 Abs. 7 GemO von der Tagesordnung abgesetzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.