Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „An der alten Mayener Straße“ wurde 1984 aufgestellt und in 1988 eine 1. Änderung durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Realisierung der Wohnanlage „Kaiser-Logen“ hat der Stadtrat Kaisersesch beschlossen, eine Fußwegeverbindung in Richtung Ortsein-/-ausgang / Einkaufseinrichtungen zu schaffen. Es ist beabsichtigt, eine neue Fußwegeverbindung ab der südlich des Seniorenzentrums geschaffenen neuen Straße entlang der Alten Mayener Straße bis an die vorhandene Gehweganlage am Ortsein-/-ausgang herzustellen. Der Bebauungsplan „An der alten Mayener Straße“ sieht in der derzeit geltenden Fassung in diesem Bereich eine Verkehrsgrünfläche sowie lediglich im südlichen Bereich eine festgelegte Fußwegeführung mit Fahrbahnquerung im Einmündungsbereich vor. Daher hat der Stadtrat Kaisersesch in seiner Sitzung am 13.05.2025 beschlossen, eine 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der alten Mayener Straße“ durchzuführen.
Durch die vorgesehene 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der alten Mayener Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlängerung der Fußwegeverbindung bis zur Wohnanlage „Kaiser-Logen“ geschaffen werden. Ein Teil des Änderungsbereiches liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kaiser Logen“. In dem veröffentlichtem Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der alten Mayener Straße“ ist dieser Bereich gekennzeichnet.
Der Stadtrat Kaisersesch hat dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der alten Mayener Straße“ in seiner Sitzung am 13.05.2025 zugestimmt.
Dieser Entwurf beinhaltet insbesondere die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Fuß-/Radweg) sowie die Festsetzung von Verkehrsgrün.
Die Unterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der alten Mayener Straße“ der Stadt Kaisersesch, bestehend aus dem Planentwurf und der Begründung, werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit von
Montag, 16.06.2025
bis einschließlich
Dienstag, 15.07.2025
im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter
www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Stadt Kaisersesch - Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der alten Mayener Straße“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten
| Montag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
| 1) | Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird neben der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB auch von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. |
| 2) | Die Öffentlichkeit kann sich ab Montag, den 09.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch zu den o.g. Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Eine Äußerung zu der Planung ist auch dann schon möglich. |
Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen/Bedenken nur zu der Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht werden können.
Der Änderungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Entwurf des Bebauungsplanes ersichtlich.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der alten Mayener Straße“ umfasst die Grundstücke
Gemarkung Kaisersesch
Flur 6, Flurstück 23/5 tlw. (Koblenzer Straße) sowie
Flur 11 Flurstücke 109/11 und 109/12 tlw. (Alte Mayener Straße)