| Gremien | Ortsgemeinderat Forst Ortsgemeinde Forst |
| Status: | nichtöffentlich/öffentlich |
| Sitzung: | 11. Sitzung des Ortsgemeinderates Forst |
| Sitzung am | 12.05.2026 |
| Sitzungsort | 56754 Forst |
| Sitzungsraum | Bürgerhaus Forst |
| Sitzungsbeginn | 19:05 Uhr |
| Sitzungsende | 20:10 Uhr |
Tagesordnung:
Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Forst hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schreinerei Stein" für das Grundstück in der Gemarkung Forst Flur 6 Flurstück 9
Der Ortsgemeinderat Forst hat die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Schreinerei Stein“ gewürdigt.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schreinerei Stein" für das Grundstück in der Gemarkung Forst Flur 6 Flurstück 9 als Satzung
Der Ortsgemeinderat Forst hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schreinerei Stein“ als Satzung beschlossen. Dieser wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes „Region im Blick“ bekanntgemacht.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Forst für das Haushaltsjahr 2026
„Der Ortsgemeinderat Forst beschließt den Hebesatz der Grundsteuer B auf 540% anzuheben.”
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen.
„Der Ortsgemeinderat Forst beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 der Ortsgemeinde Forst in der vorgetragenen Fassung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung für die Ausschreibung und Vergabe zum Ausbau des Wirtschaftsweges "Talweg" im Rahmen des Förderprogramms des Landes Rheinland-Pfalz "RZN"
„Der Ortsgemeinderat Forst beschließt, nach Bereitstellung und Genehmigung des Haushalts 2026 die Maßnahme unter Beachtung des Vergaberechts als freihändige Vergabe auszuschreiben.
Weiterhin wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag nach vorangegangener formaler, rechnerischer und fachtechnischer Prüfung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Ortsbürgermeister informiert den Ortsgemeinderat in der nächsten Sitzung über die vorgenommene Auftragserteilung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.