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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 24/2023
Aus den Gemeinden
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Aufruf zur Straßenreinigung und zum Rückschnitt von überhängenden Ästen!

Aus gegebenem Anlass werden hiermit nochmals die Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten der bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage aufgefordert, ihrer Straßenreinigungspflicht und dem Rückschnitt von überhängenden Ästen und Hecken in den Gehweg oder die Straße nachzukommen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Appell sowie die Verpflichtung auch an die Eigentümer der unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage gerichtet ist.

Bitte achten Sie darauf, dass Kehricht nicht in den Straßeneinlauf gelangt, da sonst die Gefahr einer Überschwemmung bei starken Regenfällen auftreten kann.

Bei überhängenden Ästen im Bereich der Straßenlampen ist darauf zu achten, dass das Lichtfeld nicht beeinträchtigt wird.

Nach unserer Straßenreinigungssatzung erstreckt sich die Verpflichtung auf die Fahrbahn einschließlich der Gehwege und der Straßenrinnen.

Wir würden uns freuen, wenn durch diese Hinweise die bisher Säumigen zur Verbesserung der Sauberkeit unseres Ortes angeregt werden und ihrer Pflicht regelmäßiger nachkommen.

Ein großes Lob all denen, für die es eine Selbstverständlichkeit ist, im Sinne des Allgemeinwohl ihr Grundstück entlang der Straße in einem tadellosen Zustand zu halten.

Thilo Schmitt, Ortsbürgermeister