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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 24/2024
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung | Ergänzungssatzung Auf der Hohl

Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Gemarkung Brohl, Flur 5, Flurstücke 175/3 tlw., 176 tlw., 177/2 tlw., und 178/5 tlw. (Bereich,,Auf der Hohl“)

Aufgrund einer konkreten Anfrage zum Teilabriss mit Wiederaufbau, Umbau und energetischer Sanierung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flur 5 Nr. 175/3 hat der Gemeinderat Brohl in seiner Sitzung am 25.04.2024 beschlossen, für die Grundstücke Flur 5, Flurstücke 175/3 tlw., 176 tlw., 177/2 tlw. und 178/5 tlw., (Bereich,,Auf der Hohl“) eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.

Entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB einzuleiten. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird abgesehen. Es wird die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.

Durch die Einbeziehung der Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Brohl, Flur 5 Flurstücke 175/3 tlw., 176 tlw., 177/2 tlw. und 178/5 tlw. in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile soll die bauliche Nutzung dieser Grundstücke ermöglicht werden. Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, werden nicht zugelassen. Im Bereich der Ergänzungssatzung ist ausschließlich die Errichtung von Einfriedungen, Garagen, Carports, Stellplätzen sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet und bezieht sich auf folgende Grundstücke:

Gemarkung Brohl

Flur 5

Flurstücke 175/3 tlw., 176 tlw., 177/2 tlw. und 178/5 tlw. (Bereich,,Auf der Hohl“)

Der Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, die Begründung und ein Lageplan mit der Kennzeichnung des Geltungsbereiches, werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit von

Montag, 24.06.2024

bis einschließlich

Dienstag 23.07.2024

im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Brohl - Offenlage der Ergänzungssatzung Brohl (Bereich „Auf der Hohl“) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten

Montag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.de eingesehen werden.

Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf der genannten Ergänzungssatzung abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Die Auslegung erfolgt im Rahmen des öffentlichen Verfahrens nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB.

Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Brohl, den 07.06.2024
Ortsgemeinde Brohl
Uwe Theobald, Ortsbürgermeister