§ 1
Änderung
Die Benutzungsordnung für das Gemeindehaus der Ortsgemeinde Kaifenheim vom 01.02.2026 wird wie folgt geändert:
1. Im § 3 „Pflichten der Benutzer“ ist der 6. Absatz zu streichen und zu ersetzen durch:
„Nach der Benutzung ist das Gemeindehaus besenrein zu reinigen. Zur Reinigung zählt auch die ordnungsgemäße Reinigung der Küche (Geschirr, Gläser, Spülmaschine) und das ordnungsgemäße Einräumen des Geschirrs. Eine anschließende ordnungsgemäße Reinigung der benutzten Räumlichkeiten wird durch eine von der Ortsgemeinde beauftragte Reinigungsfirma auf Kosten des Benutzers vorgenommen. Bei Übungsstunden sind die benutzten Räume besenrein zu übergeben.“
2. Im § 3 „Pflichten der Benutzer“ ist der 8. Absatz zu streichen und zu ersetzen durch:
„Die Räumung und besenreine Reinigung des Gemeindehauses müssen am Tag nach der Veranstaltung bis 12:00 Uhr abgeschlossen sein.“
§ 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Benutzungsordnung für das Gemeindehaus der Ortsgemeinde Kaifenheim tritt am 01.07.2026 in Kraft.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.