| Gremien | Ortsgemeinderat Roes Ortsgemeinde Roes |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Roes |
| Sitzung am | 27.05.2026 |
| Sitzungsort | 56754 Roes |
| Sitzungsraum | Bürgerhaus Roes, kleiner Saal |
| Sitzungsbeginn | 19:01 Uhr |
| Sitzungsende | 20:25 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplanentwurfs Bodengraben, Roes
Der Ortsgemeinderat Roes hat eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes Bodengraben, Roes, beschlossen. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt in einer der kommenden Ausgaben des Mitteilungsblattes „Region im Blick“.
Beratung und Beschlussfassung über eine Anpassung des Bebauungsplanentwurfs für das Neubaugebiet Bodengraben
„Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von den naturschutzfachlichen Erfordernissen für die Bauleitplanung des Bereiches Bodengraben und den hierzu aufgezeigten Lösungsvarianten. Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Schutzbedürftigkeit der Streuobstwiese im östlichen Planbereich beschließt der Gemeinderat eine Verkleinerung des Baugebietes soweit, dass die geschützte Streuobstwiese außerhalb des bebaubaren Bereiches liegt. Infolge der Verkleinerung der Baugrundstücke soll die Art der baulichen Nutzung in ein dörfliches Wohngebiet nach § 5 a Baunutzungsverordnung geändert werden. Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend anzupassen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung eines Bieterverfahrens für zwei Baugrundstücke in der Ortsgemeinde Roes
„Der Ortsgemeinderat Roes beschließt für die Grundstücke Flur 2 Nr. 158/1 mit einer Größe von 813 m² und 159/1 mit einer Größe von 733 m² das Bieterverfahren durchzuführen. Das Mindestgebot beträgt 50 €/m². Der Verkauf erfolgt zu den Verkaufsbedingungen der Ortsgemeinde Roes, d. h. die Erwerber haben das Grundstück innerhalb von 5 Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen und für den Fall, dass die Bauverpflichtung nicht erfüllt wird, hat die Ortsgemeinde das Recht die Rückübertragung auf die Ortsgemeinde zu verlangen. Im Fall der Rückübertragung erhalten die Käufer den gezahlten Kaufpreis erstattet. Alle mit der Rückabwicklung verbundenen Kosten sind von den Erwerbern zu tragen. Dies gilt auch für den Fall, dass das Grundstück innerhalb der vorgenannten Frist weiter veräußert wird.
Die Veröffentlichung des Bieterverfahrens soll erfolgen:
| a) | im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde |
| b) | auf der Kommunalen Immobilienplattform |
| c) | auf Immoscout. |
Die Grundstücke sollen ab der dritten Juni-Woche (15.06.2026) angeboten werden und die Bieter haben ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag bis zum 31.08.2026 um 12 Uhr bei der Ortsgemeinde Roes, Neustraße 11, 56754 Roes abzugeben.
Liegen für ein Grundstück jeweils mehrere Angebote vor, so erfolgt der Verkauf zum höchsten Preis. Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Fuhrmann wird ermächtigt, die notarielle Urkunde mit den neuen Erwerbern abzuschließen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
„Der Ortsgemeinderat Roes beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe bei der Buchungsstelle: 36500-541430, Personalkostenanteil KiGa, in Höhe von 68.670,00 Euro, zu genehmigen.“
Abstimmungsergebnis: 7 Nein-Stimmen.
Der Beschlussvorschlag wurde somit abgelehnt.
Pachtangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Roes hat in einer Pachtangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Grundstücksangelegenheit
Der Ortsgemeinderat hat in einer Grundstückangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Vergabeangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Roes beschließt, den Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Nutzung und Sanierung des Bürgerhauses einschließlich des direkt angrenzenden ehemaligen Raiffeisenlagers an das Architekturbüro Schuh GmbH aus 56865 Walhausen zu vergeben.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.