Kurzfristige Beschäftigung ist 2021 für 4 Monate möglich
Eine kurzfristige Beschäftigung kann auch in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie länger ausgeübt werden. Zwischen März und Oktober 2021 ist sie für vier Monate oder 102 Tage möglich. Entscheidend dabei ist, dass die Beschäftigung von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Art befristet ist. Dies ist gerade bei Erntehelfern in der Landwirtschaft der Fall, aber auch bei Ferienjobs von Schülern oder Studenten.
Verdienst spielt keine Rolle
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Es werden keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt und somit auch keine Rentenanwartschaften erworben. Aber: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn die Beschäftigung den Lebensunterhalt sichert, also berufsmäßig ausgeübt wird.
Verlängerung wegen Corona-Pandemie
Kurzfristige Beschäftigungen sind grundsätzlich auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt. Die erneute Verlängerung soll den Personalwechsel in den Betrieben und die Mobilität von Saisonarbeitskräften in der Corona-Pandemie reduzieren.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de
Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe
Auch Rentner müssen bis zum 31. Juli ihre Steuererklärung für 2020 abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung bescheinigt ihnen dazu die Höhe der Rente und der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2020. Diese Angaben können in die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden.
Bescheinigung online oder telefonisch anfordern
Wer Anfang des Jahres keine Rentenbezugsmitteilung 2020 von der Rentenversicherung erhalten hat, kann diese im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung oder unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 480 16 anfordern. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie dann per Post.
Steuererklärung wird einfacher
Übrigens: Die Rentenversicherung hat die Daten bereits Anfang des Jahres auch an die Finanzämter übermittelt. Für Rentenbezieher wird die Steuererklärung damit einfacher. Seit diesem Jahr müssen sie die Werte nicht mehr selbst in die entsprechenden Vordrucke eintragen. Über ihre Rentenbezugsbescheinigung wissen sie aber, was dem Finanzamt gemeldet wurde.
Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen
Viele Rentner müssen keine Steuern zahlen. Wer 2020 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 13 700 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 27 400 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Auskünfte zu steuerlichen Fragen dürfen nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de