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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 25/2023
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eulgem für das Jahr 2023 vom 15.06.2023

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eulgem für das Jahr 2023 vom 15.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende

1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

Bisher: Neu:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

560.000,00 €

560.000,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

470.000,00 €

470.000,00 €

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

90.000,00 €

90.000,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen unverändert auf

338.000,00 €

338.000,00 €

die ordentlichen Auszahlungen unverändert auf

425.000,00 €

425.000,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen unverändert

-87.000,00 €

-87.000,00 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0,00 €

85.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 €

-85.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

87.000,00 €

172.000,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Bisher: Neu:

verzinste Kredite auf

0,00 €

85.000,00 €

zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

zusammen auf

0,00 €

85.000,00 €.

§ 3 Weitergeltung der bisherigen Haushaltssatzung

Die übrigen Regelungen der am 12.04.2023 beschlossenen Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Eulgem, den 15.06.2023
Martina Geers, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

a)

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 26.06.2023 bis einschl. Mittwoch, den 05.07.2023 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, öffentlich aus. Der Nachtragshaushaltsplan kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

b)

Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 15.06.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
In Vertretung
Benedikt Oster, Beigeordneter