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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 25/2026
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Urmersbach vom 09.06.2026 hat der Ortsgemeinderat Urmersbach den Entwurf des Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Wiesbüsch“ beschlossen.

Die Ortsgemeinde Urmersbach beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Ausweisung neuer Bauflächen für die Errichtung von Wohngebäuden.

Das Plangebiet ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.

Urmersbach, 15.06.2026
Ortsgemeinde Urmersbach
Thilo Schmitt, Ortsbürgermeister

 

Bebauungsplan „Wiesbüsch“

Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Urmersbach am 09.06.2026 hat der Ortsgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wiesbüsch“ beschlossen.

In dieser Sitzung hat der Ortsgemeinderat dem vom Büro Reuter & Ternes, Binningen, erstellten Entwurf des Bebauungsplanes „Wiesbüsch“ zugestimmt.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Dem wesentlichen Sinn und Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB folgend, beschränken sich die vorliegenden Planunterlagen auf die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung. Konkrete Einzelheiten der Planung sowie etwaig zusätzliche Fachgutachten werden im Bedarfsfall im weiteren Verfahren erstellt und werden dann Bestandteil der Planunterlagen zum sich anschließenden förmlichen Auslegungsverfahren.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die vorwiegende Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Planung und Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem nachstehend abgedruckten Bebauungsplanentwurf ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wiesbüsch“, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung sind im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Urmersbach - Aufstellung des Bebauungsplanes „Wiesbüsch“ bis einschließlich Donnerstag, 23.07.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE04, zu folgenden Zeiten:

Montag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

bis einschließlich Donnerstag, 23.07.2026 eingesehen werden.

Wir geben hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Urmersbach, 15.06.2026
Ortsgemeinde Urmersbach
Thilo Schmitt, Ortsbürgermeister