Nachdem der Unterzeichner sein Mandat für den Ortsgemeinderat Leienkaul nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Frau Reinhild Krause
in den Ortsgemeinderat Leienkaul berufen wurde.
Frau Krause hat das Mandat angenommen.