Nachdem Herr Andreas Berwanger sein Mandat für den Ortsgemeinderat Zettingen nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Johannes Hammes
in den Ortsgemeinderat Zettingen berufen wurde.
Der Unterzeichner hat das Mandat nicht angenommen.