Nachdem der Unterzeichner sein Mandat für den Ortsgemeinderat Landkern nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson der Wählergruppe Heucher
Frau Laura Allar
in den Ortsgemeinderat Landkern berufen wurde.
Frau Allar hat das Mandat angenommen.