Nachdem der Unterzeichner sein Mandat für den Ortsgemeinderat Gamlen nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Sascha Sesterhenn
in den Ortsgemeinderat Gamlen berufen wurde.
Herr Sesterhenn hat das Mandat angenommen.
Nachdem Herr Martin Hartmann sein Mandat für den Ortsgemeinderat Gamlen nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Christian Münch
in den Ortsgemeinderat Gamlen berufen wurde.
Herr Münch hat das Mandat angenommen.