Die Haushaltssituation vieler Kommunen kann als nicht auskömmlich bezeichnet werden. Anderseits haben die Kommunen wichtige Aufgaben zu erfüllen, die sich zum Teil aus gesellschaftlichen Entwicklungen und der Gesetzgebung des Landes Rheinland-Pfalz ergeben. In vielen Fällen sind ungeachtet dessen keine Bundes- oder Landeszuschüsse möglich.
Was sollen die Kommunen also tun?
Für Landkern ergeben sich mittelfristig Chancen, aus regenerativen Energien Einnahmen zu erzielen. In weiser Voraussicht hat der Ortsgemeinderat in den letzten Sitzungen einen wirtschaftlichen Grundstein gelegt.
1. PV-Anlagen an der Autobahn
Landkern verfügt an der A 48 entlang der L52 Neuhof - Kaisersesch über ca. 14 ha landwirtschaftliche Fläche, die im 200 m–Privilegierungsbereich liegt. Hier sollen von einem Projektträger PV-Anlagen gebaut werden, die zu interessanten Einnahmebeträgen führen können. Mehrere potente Unternehmen stehen mit der Ortsgemeinde in Verhandlung. Ein Zuschlag ist noch nicht erfolgt.
2. Gewerbegebiet
Um die Einnahmemöglichkeiten darüber hinaus zu steigern, hat der Ortsgemeinderat zudem einen Bebauungsplan an der L 100 für ein Gewerbegebiet als Sondergebiet für Elektrizität, konkret Batteriespeicher, PV und artverwandtes Gewerbe, also Arbeitsplätze „im weißen Kittel“ in einer Größe von ca. 5 ha beschlossen. Gerade im Bau der Batteriespeicheranlage durch einen Projektträger erhofft sich die Gemeinde eine entscheidende Einnahmequelle. Der Bebauungsplan wird erstellt vom Architekturbüro Stadt-Land-Plus aus Boppard.
3. Stromeinspeisepunkt in die Hochspannung
Diese Vorhaben der Ortsgemeinde werden begünstigt durch den Neubau der Hochspannung 110 kV und 380 kV an der L 98 oberhalb des Campingplatzes. Hier soll der regenerativ erzeugte Strom eingespeist werden.
4. Windkraft
Parallel zu den Bemühungen um Photovoltaik verhandelt die Ortsgemeinde mit Windkraftbetreibern für 3 Windräder. Ob das erfolgreiche Verhandlungen werden, ist zur Zeit offen. Sofern hier positive Ergebnisse möglich sein sollten, schließen sich umfangreiche verwaltungsmäßige Verfahren an, u. a. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Zeiträume von 2 bis 3 Jahren und mehr sind keine Seltenheit.
Alle Maßnahmen unterliegen der Prüfung durch den Verbandsgemeinderat Kaisersesch und den hier zuständigen Gremien.
Diese wirtschaftlichen Bemühungen des Ortsgemeinderates Landkern sind der Grundstein dafür, dass sich Chancen ergeben, die vorgesehenen, für Landkern wichtigen Projekte realisieren zu können. Hier sind zu nennen, die Schaffung von Ganztagsplätzen in der Kindertagesstätte Landkern, die Ausgestaltung der Pastorei, die Ausweisung von Baugrundstücken und möglicherweise Dorferneuerungsmaßnahmen nach einem noch final zu erstellenden Dorferneuerungskonzept.
Dazu Ortsbürgermeister Mattes: „Ich danke dem Ortsgemeinderat sehr für diese zukunftsweisenden Beschlüsse und den Mut, das Heft zur Einnahmenerzielung selbst in die Hand zu nehmen. Dank gilt insbesondere auch dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch, Herrn Albert Jung mit seiner Verwaltung, der in unterschiedlicher Form die Arbeit des Rates unterstützt.“