| Gremien | Ortsgemeinderat Landkern Ortsgemeinde Landkern |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 25. Sitzung des Ortsgemeinderates Landkern |
| Sitzung am | 09.06.2026 |
| Sitzungsort | 56814 Landkern |
| Sitzungsraum | Eifelgoldhalle |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 21:28 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich "Unterer Berg"
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
| a) | Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Unterer Berg“. Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem der Niederschrift beigefügten Lageplan. |
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. | |
| b) | „Der Ortsgemeinderat Landkern stimmt dem von der KARST INGENIEURE GmbH, Nörtershausen, erstellten Entwurf des Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Unterer Berg“ zu. Der Bebauungsplanentwurf setzt bauplanungsrechtlich ein allgemeines Wohngebiet fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.“ |
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. | |
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt, die überplanmäßige Ausgabe bei der Buchungsstelle: 36500-541430, Personalkostenanteil KiGa, in Höhe von 41.690,75 Euro, zu genehmigen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Abnahme der Jahresrechnung 2024 der Ortsgemeinde Landkern
und
b) die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten
„Der Ortsgemeinderat Landkern hat die Entscheidungen über die Abnahme der Jahresrechnung 2024 der Ortsgemeinde Landkern und die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten vertagt, da entsprechend erforderliche Informationen bzw. Rückmeldungen der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell zu zwei in diesem Zusammenhang gestellten Anfragen noch ausstehen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Bau- und Rechtsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Landkern hat in einer Bau- und Rechtsangelegenheit beschlossen.
Vergabeangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Landkern hat den Tagesordnungspunkt vertagt.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.