Nachdem der Unterzeichner sein Mandat für den Ortsgemeinderat Urmersbach nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Jörn Weinand
in den Ortsgemeinderat Urmersbach berufen wurde.
Herr Weinand hat das Mandat angenommen.