Nachdem der Unterzeichner sein Mandat für den Ortsgemeinderat Düngenheim nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Alexander Schmitz
in den Ortsgemeinderat Düngenheim berufen wurde.
Herr Schmitz hat das Mandat angenommen.