Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen. (Quelle: FNR)
Fast alle Gemeinden im Forstamtsbereich Cochem nehmen an diesem Förderprogramm teil. Um die Fördergelder beziehen zu können, verpflichten sich die Gemeinden zur Einhaltung einer Vielzahl von Kriterien. Eines dieser Kriterien stellt die natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Fläche des jeweiligen Waldbesitzes dar. Auf diesen Flächen dürfen 20 Jahre lang keine Nutzungen oder Eingriffe geschehen. Lediglich Verkehrssicherungsmaßnahmen sind erlaubt, wobei die betroffenen Bäume als Totholz im Bestand verbleiben müssen. Sollte darüber hinaus auf solch einer Fläche ein Eingriff stattfinden oder Holz von der Fläche entfernt/mitgenommen werden, so gilt diese Fläche als bewirtschaftet und fällt aus dem Förderprogramm heraus. Da dieser Wegfall aufgrund der zeitlichen Bindung von 20 Jahren nicht durch das Ausweisen neuer Flächen kompensiert werden kann, führt dies zum Ausschluss der Gemeinde/des Waldbesitzers aus dem Förderprogramm, sobald sie unter die 5 %–Marke rutscht. Unmittelbare Konsequenz ist die Rückzahlung aller über die Jahre bezogenen Fördermittel.
Um derartigen Konflikten vorzubeugen, möchten wir die Bevölkerung dafür sensibilisieren, sich vor etwaigen Tätigkeiten im Wald (Pflege von z.B. Wanderwegen, Bejagungsflächen, Waldrändern zu landwirtschaftlichen Flächen etc.) zwingend mit dem Waldbesitzer oder der örtlich zuständigen Revierleitung zu beraten, wo sich diese Flächen befinden und ob diese gegebenenfalls betroffen sein könnten. Insbesondere Personen aus Landwirtschaft, Jagd, Wandervereinen und weiteren Interessensgruppen, welche sich im Wald oder angrenzend engagieren, sollten sich unbedingt informieren.
Ein weiteres im Wald „sichtbares“ Kriterium dieses Förderprogamms sind sogenannte Habitatbäume, welche mittels einer weißen Wellenlinie markiert und künftig häufiger zu sehen sind. Sie sind aufgrund ihres Alters oder ihrer Form ökologisch besonders wertvoll und tragen zum Artenreichtum im Wald bei.