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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 28/2022
Aus den Gemeinden
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Satzung über die I. Änderung der Satzung der Stadt Kaisersesch vom 19.11.2018 über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 27.06.2022

Der Stadtrat hat aufgrund es § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) folgende I. Änderung der Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Änderung der Satzung

Die Satzung der Stadt Kaisersesch über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 19.11.2018 wird wie folgt geändert:

§ 6 (Gemeindeanteil) erhält folgende Fassung:

Zur Abdeckung des Verkehrs, der nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist, insbesondere durch anderweitige Nutzungen des Wegenetzes, welche einen spezifischen Unterhaltungsbedarf auslösen, wird ein Gemeindeanteil von 25 % festgesetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Kaisersesch, den 27.06.2022
Stadt Kaisersesch
(Siegel)
Gerhard Weber, Stadtbürgermeister

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 05.07.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister