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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 28/2022
Aus den Gemeinden
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Widmung (Keltenstraße)

Die innerhalb der Ortslage von Müllenbach befindliche Gemeindestraße

Flur 5 Nr. 279/4 (Keltenstraße)

wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.

Die Straße beginnt an der Einmündung Flur 5 Nr. 279/2 (Im Seufen), verläuft auf der gesamten Straßenparzelle Flur 5 Nr. 279/4 und endet nach ca. 100 m mit dem Übergang in den Wirtschaftsweg Flur 5 Nr. 279/3 .

Die Nutzung der Gemeindestraße wird nach ca. 84 Metern, ab der Verengung (ab den Baugrundstücken Flur 5 Nr. 279/11 und Flur 5 Nr. 279/12), auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.

Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Müllenbach festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch einzulegen

Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an:

vgv_kaisersesch@poststelle.rlp.de

erhoben werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

1vgl. Art.3 Nr.12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (Abl. EU Nr. L 257 S. 73).

Kaisersesch, den 08.07.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister