Nachdem der Unterzeichner sein Mandat für den Ortsgemeinderat Eppenberg nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Frau Kathrin Junk
in den Ortsgemeinderat Eppenberg berufen wurde.
Frau Junk hat das Mandat angenommen.