Nachdem der Unterzeichner, aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister, aus dem Ortsgemeinderat Kalenborn ausgeschieden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Thomas Bertram
in den Ortsgemeinderat Kalenborn berufen wurde.
Herr Bertram hat das Mandat angenommen.