Die nachfolgenden Parzellen sind ab dem 01.01.2024 für die Dauer von sechs Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung zu verpachten. Es handelt sich sowohl um Flächen im Eigentum der Ortsgemeinde Lütz (OG) als auch im Eigentum unterschiedlicher Privatpersonen (Pr).
Die Flächen gliedern sich insgesamt wie folgt auf:
| Flächenanteil der privaten Eigentümer: 19,2934 ha |
| Flächenanteil der Ortsgemeinde: 36,5879 ha |
| Grünland: 32,4215 ha |
| Ackerland: 22,5540 ha |
| Brachland: 0,6418 ha |
| Streuobstwiese: 0,2640 ha |
Bei Bedarf kann ein Lageplan beim unten genannten Ansprechpartner angefordert werden.
*1: Fläche reduziert wegen WEA
*2: WEA in Planung, Fläche kann sich noch verringern.
Grundsätzlicher Vorbehalt für potentielle Photovoltaik-Flächen
Der Interessent hat mit seinem Gebot ein entsprechendes Bewirtschaftungskonzept vorzulegen. Darin sind insbesondere nachstehende Angaben zu machen und zu erläutern:
| - | Anzahl und Art der Tiere |
| - | Angaben zur Sicherstellung der kurzfristigen Verfügbarkeit im Bedarfsfall, z.B. bei ausgebrochenen Tieren |
| - | Anzahl und Art der einzusetzenden Maschinen und Geräte |
Das Konzept wird Vertragsbestandteil.
Bewerber, die die gemäß Bewirtschaftungsvorschlag für Beweidung geeigneten Flächen tatsächlich beweiden anstatt zu mähen, werden bevorzugt.
Eine Teilnahme am Vertragsnaturschutz Grünland im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027 wird gewünscht. Der Interessent hat den entsprechenden Programmteil anzugeben. Bewerber, die bereit sind am Vertragsnaturschutz teilzunehmen, werden bevorzugt.
Mit der Angebotsabgabe ist zu versichern, dass keine Auffälligkeiten, Verfehlungen o.ä. bei einer anderen Behörde verzeichnet sind. Für den Fall, dass dort Einträge vorhanden sind, sind diese anzugeben und zu erläutern, welche Maßnahmen seit der Feststellung zur Vermeidung von Wiederholungen eingeleitet worden sind.
Die an diese Ausschreibung anschließenden Pachtverträge werden zwischen dem Pächter und der Ortsgemeinde bzw. dem Pächter und dem jeweiligen Eigentümer der Parzelle geschlossen.
Die Auflagen des Vertragsnaturschutzes Grünland werden Vertragsbestandteil auch wenn der Pächter nicht an einem entsprechenden Programm teilnimmt bzw. während der Vertragslaufzeit daraus ausscheidet.
Darüber hinaus werden u.a. nachstehende Auflagen Vertragsbestandteil:
| - | Verbot der Ausbringung von Gülle, Klärschlamm oder sonstigen organischen Abfällen |
| - | Verbot der Ausbringung von stickstoffhaltigen Mineraldüngern |
| - | Verbot der Winterbeweidung |
Gebote sind bis zum 14.08.2023 schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, z.H. Herrn Jan Hermes, Ravenéstr. 61, 56812 Cochem, einzureichen.
Ansprechpartner:
Herr Jan Hermes
Tel.: 02671-608-143
Jan.Hermes@vgcochem.de