Titel Logo
Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 29/2025
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilung des Ortsbürgermeisters

Straßenreinigungspflicht und Rückschnitt von überhängenden Ästen

Aus gegebenem Anlass möchte ich hiermit die Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten der bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage bitten, ihrer Straßenreinigungspflicht (Kehricht und Unkraut/Gras) und dem Rückschnitt von überhängenden Ästen nachzukommen.

Bitte achtet darauf, dass Kehricht nicht in den Straßeneinlauf gelangt, da sonst der Ablauf von Oberflächenwasser bei starken Regenfällen beeinträchtigt wird.

Nach unserer Straßenreinigungssatzung erstreckt sich die Verpflichtung bis Mitte der Fahrbahn, einschließlich der Gehwege und der Straßenrinnen.

Wir würden uns freuen, wenn durch diese Mitteilung eine Verbesserung der Sauberkeit unserer schönen Gemeinde angeregt wird und man in Zukunft dieser Pflicht ohne Aufforderung nachkommen würde.

Ein großes Lob an diejenigen, die ihrer Verpflichtung regelmäßig nachkommen und den Bereich von ihrem Grundstück in einem tadellosen Zustand behalten.

Wer seiner Verpflichtung nicht bis spätestens Ende Juli nachkommt, wir von der Verwaltung schriftlich dazu aufgefordert.

Jörg Fuhrmann, Ortsbürgermeister