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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 29/2025
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Eppenberg

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Eppenberg“

- Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch -

Offenlage/öffentliche Auslegung/Veröffentlichung Internet

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Eppenberg“ der Ortsgemeinde Eppenberg einschl. den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschl. Umweltbericht, dem Bodenschutzkonzept und dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

Montag, 28.07.2025 bis einschließlich Donnerstag, 28.08.2025

im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Eppenberg - Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Solarpark Eppenberg“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten

Montag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:

Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z. B. Aussagen zu potenziell pauschal geschützten Biotopflächen oder Natura 2000 Gebieten)

Aussagen zu landschaftsplanerischen und grünpflegerischen Festsetzungen und Hinweisen (Ausgleichsflächen, Begrünungsmaßnahmen)

Belange des Schutzgutes Wasser (z. B. Umgang mit Sturzfluten und Starkregenabflüssen)

Aussagen zum Denkmalschutz und Archäologie

Aussagen zu Bodenschutz (Bezugnahme auf das ALEX-Infoblatt 28, Festsetzungen zum besonderen Bodenschutz auf einer Teilfläche)

Aussagen zur Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Kaisersesch

Landschaftsplanerische Belange

- Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen

- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

- Artenschutzrechtliche Bewertung der Änderungsinhalte

Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a.

Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung

Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden

Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen wie gesetzlich geschützten Biotopen

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

Bestandsaufnahme und Bewertung der natürliche Grundlagen

- Schutzgut Mensch

- Schutzgut Flora und Fauna

- Schutzgut Boden und Fläche

- Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser, Niederschlagswasser)

- Schutzgut Klima/Luft

- Schutzgut Landschaft

- Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

- Wechselwirkungen der Schutzgüter

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens

Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Landschaftsbild, Fläche und Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Klima und Luft sowie Ressourcenverfügbarkeit

Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen

Aussagen zur Alternativenprüfung

Aussagen zu Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe und die Umwelt, z. B. durch Unfälle und Katastrophen

Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung

Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der interkommunalen Abstimmung nach § 2 (2) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

Forstamt Cochem, 17.03.2025 (Hinweis auf das Abschließen einer Haftungsverzichtserklärung zwischen Vorhabenträger und angrenzenden Waldbesitzern)

Generaldirektion kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, 04.03.2025 (Forderung einer Sachstandsermittlung durch geophysikalische Prospektion)

Kreisverwaltung Cochem-Zell, 27.03.2025 (Hinweis auf einen Widerspruch der Bauleitplanung zur Flächennutzungsplanneuaufstellung der Verbandsgemeinde Kaisersesch, Forderung eines Zaunanlagenabstandes zum Boden von 30 cm, Forderung des Verzichts auf Stacheldraht, Hinweise zum Bodenschutz in Bezugnahme auf das ALEX-Infoblatt 28, Hinweise zu Versorgungsleitungen in der Nähe des Plangebiets und zu einer möglichen Blendwirkung auf die angrenzenden Straßen)

Kreiswerke Cochem-Zell, 25.02.2025 (Hinweise zu Versorgungsleitungen in der Nähe des Plangebiets)

Landesamt für Geologie und Bergbau, 24.03.2025 (Hinweise bezüglich ehemalig stattgefundenem Bergbau / Altbergbau im Gebiet und in der Gemarkung Eppenberg sowie damit einhergehende Informationen zum Bodenschutz)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 28.03.2025 (Hinweise bezüglich der Nicht-Betroffenheit von Oberflächengewässern und Überschwemmungsgebieten und Hinweise zur Starkregenvorsorge in einigen Teilen des Plangebietes)

Plangebiet/Planumfang

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Eppenberg“ umfasst die Grundstücke

Gemarkung Eppenberg

Flur 3 Flurstücke 48, 47/2 tlw. (Weg), 51 tlw. (Weg)

Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.

Eppenberg, 08.07.2025
Ortsgemeinde Eppenberg
Nikolaus Braunschädel, Ortsbürgermeister