Nachdem Herr Nils Gilles aus dem Ortsgemeinderat Müllenbach ausgeschieden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Frau Christiane Klotz
in den Ortsgemeinderat Müllenbach berufen wurde.
Frau Klotz hat das Mandat nicht angenommen.
Nachdem Frau Christiane Klotz ihr Mandat für den Ortsgemeinderat Müllenbach nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Bernhard Peters
in den Ortsgemeinderat Müllenbach berufen wurde.
Herr Peters hat das Mandat angenommen.