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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 3/2023
Aus den Gemeinden
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Widmung der Ortsgemeinde Brohl - Elzgasse

Die innerhalb der Ortslage von Brohl befindliche Gemeindestraße

Flur 5 Nr. 234

(Elzgasse)

wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.

Die Straße beginnt an der Einmündung Flur 5 Nr. 206/2 (Schulstraße), verläuft über die gesamte Straßenparzelle Flur 5 Nr. 234 und endet nach 162 m an den Hausgrundstücken Flur 5 Nr. 236, Flur 5 Nr. 237 und Flur 5 Nr. 238 mit einem Wendehammer.

Die Widmungsverfügung der Straße „Elzgasse“ vom 10.11.1992, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden vom 14.11.1992, wird durch diese ersetzt.

In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.

Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Brohl festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

Kaisersesch, den 05.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister