Die innerhalb der Ortslage von Brohl befindliche Gemeindestraße
Flur 5 Nr. 234
(Elzgasse)
wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.
Die Straße beginnt an der Einmündung Flur 5 Nr. 206/2 (Schulstraße), verläuft über die gesamte Straßenparzelle Flur 5 Nr. 234 und endet nach 162 m an den Hausgrundstücken Flur 5 Nr. 236, Flur 5 Nr. 237 und Flur 5 Nr. 238 mit einem Wendehammer.
Die Widmungsverfügung der Straße „Elzgasse“ vom 10.11.1992, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden vom 14.11.1992, wird durch diese ersetzt.
In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.
Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Brohl festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.