Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation wird in der nachfolgend genannten Angelegenheit von den Mitgliedern des Ortsgemeinderates Forst ein Beschluss im elektronischen Umlaufverfahren nach § 35 Abs. 3 Gemeindeordnung gefasst.
In einem Vorverfahren wurden alle Ratsmitglieder über die Absicht zur Durchführung eines Umlaufverfahrens sowie über die zu entscheidende Angelegenheit in Kenntnis gesetzt. Kein Ratsmitglied hat der Beschlussfassung im Umlaufverfahren widersprochen.
Nun haben die Ratsmitglieder die Möglichkeit im unten genannten Zeitraum über das Ratsinformationssystem zu der Angelegenheit abzustimmen.
2. Umlaufverfahren des Ortsgemeinderates Forst
| Gremien | Ortsgemeinderat Forst |
| Abstimmungszeitraum | Dienstag, 17.01.2023, 12:00 Uhr bis Montag, 23.01.2023, 12:00 Uhr |
Nichtöffentliche Angelegenheit
| 1. | Vergabeangelegenheit |