Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Ober dem Düngenheimer Weg“ wurde 2021 aufgestellt. Aufgrund einer konkreten Anfrage zur Ansiedlung eines Fitnessstu-dios ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Stadtrat Kaisersesch hat daher in seiner Sitzung am 14.12.2023 dem Entwurf der 1. Änderung des Bebau-ungsplanes „Ober dem Düngenheimer Weg“ zugestimmt. Dieser Entwurf beinhaltet die Änderung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die in § 8 Abs. 2 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) genannten Anlagen für sportliche Zwecke im Teilbereich „GEe4“ des Bebauungsplangebietes (siehe abgedruckter Plan).
Die Unterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ober dem Düngenheimer Weg“ der Stadt Kaisersesch, bestehend aus den textlichen Festsetzungen in der Fassung der 1. Änderung und der Begründung, werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit von
Montag, 29.01.2024
bis einschließlich
Donnerstag, 29.02.2024
im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Stadt Kaisersesch - Offenlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ober dem Düngenheimer Weg“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten
| Montag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
| 1) | Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird neben der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB auch von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. |
| 2) | Die Öffentlichkeit kann sich ab Montag, den 22.01.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch zu den o.g. Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Eine Äußerung zu der Planung ist auch dann schon möglich. |
Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen/Bedenken nur zu den Änderungen des Bebauungsplanes vorgebracht werden können.
Der Änderungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ober dem Düngenheimer Weg“ umfasst das Grundstück
| Gemarkung | Kaisersesch |
| Flur | 14 |
| Flurstück | 99/13 |