Titel Logo
Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 30/2022
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung zur Änderung der Anlage I der Friedhofssatzung der Stadt Kaisersesch

(Friedhofssatzung vom 27.04.2020)

Der Stadtrat von Kaisersesch hat am 14.06.2022 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983, alle in der derzeit geltenden Fassung, folgende Änderung der genannten Anlage beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Anlage I zur Friedhofssatzung Kaisersesch, laut Beschluss vom 14.06.2022

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung zur Änderung der Anlage I zur Friedhofssatzung vom 27.04.2020 tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Kaisersesch, den 20.07.2022
gez. Gerhard Weber, Stadtbürgermeister

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 21.07.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Albert Jung, Bürgermeister