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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 30/2022
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

1. Änderung der Ergänzungssatzung „Borngass“ für das Grundstück Gemarkung Gamlen, Flur 9 Nr. 108/2

Im Mitteilungsblatt Nr. 29/2022 vom 22.07.2022 wurde mitgeteilt, dass der Ortsgemeinderat Gamlen eine 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Borngass“ für das Grundstück Gemarkung Gamlen, Flur 9 Nr. 108/2 beschlossen hat. Aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Plan war nicht ersichtlich, welcher Bereich durch die 1. Änderung aufgehoben wird. Daher wird die Bekanntmachung über die Durchführung der Offenlage der 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Borngass“ für das Grundstück Gemarkung Gamlen, Flur 9 Nr. 108/2 wiederholt. Die Fristen zur Einsichtnahme in die Unterlagen und zur Abgabe einer Stellungnahme verlängern sich dementsprechend um 1 Woche.

Nachstehend ist der Bekanntmachungstext mit den neuen Daten wiedergegeben.

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Gamlen am 30.06.2022 hat der Ortsgemeinderat Gamlen beschlossen, eine 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Borngass“ für das Grundstück Gemarkung Gamlen, Flur 9 Nr. 108/2 durchzuführen.

Entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB einzuleiten. Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Durch die 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Borngass“ wird der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung auf die westliche Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Gamlen, Flur 9 Flurstück 108/2 beschränkt. Die Änderung erfolgt in Übereinstimmung mit den seinerzeitigen und heutigen städtebaulichen Planungen und Zielvorstellungen der Gemeinde sowie der tatsächlichen und rechtlichen Erschließungssituation. Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, werden nicht zugelassen.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet und bezieht sich auf folgendes Grundstück:

Gemarkung Gamlen

Flur 9

Flurstück 108/2 teilw.

Der Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, die Begründung und ein Lageplan mit der Kennzeichnung des Geltungsbereiches liegen von

Montag, 08.08.2022

bis einschließlich

Donnerstag, 08.09.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D-E01, zu folgenden Zeiten

Montag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen auch auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen/2022) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Gamlen - 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Borngass“ für das Grundstück Flur 9 Nr. 108/2 tlw.“ einsehbar. Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Besondere Hinweise wegen der Corona-Pandemie

Auf Grund der Corona-Problematik ist der Zutritt zur Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch nur unter den jeweils geltenden Corona-Regelungen möglich. Der Dienstbetrieb bleibt aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung mit den Mitarbeitern des Fachbereichs Infrastruktur (Sachgebiet Bauleitplanung) unter der Tel. Nr. 02653/9996-301 oder per Email: rainer.weiler@vg.kaisersesch.de möglich ist.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen schriftlich abgefasst werden oder können zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch aufgenommen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Die Auslegung erfolgt im Rahmen des öffentlichen Verfahrens nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB.

Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Gamlen, den 25.07.2022
Ortsgemeinde Gamlen
Michael Münch, Ortsbürgermeister