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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 30/2023
Aus den Gemeinden
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Satzung der Ortsgemeinde Hambuch über die Aufhebung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Hambuch

der Ortsgemeinde Hambuch über die Aufhebung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Hambuch

Auf Grund des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I, Seite 546) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), beide in der jeweils geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Hambuch am 02.05.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Wirtschaftswege in der Gemarkung Hambuch

Flur 2 Nr. 26 und Flur 2 Nr. 30

teilweise werden hiermit aufgehoben. Die vorgenannten Wegeflächen sind in dem dieser Satzung beigefügten Lageplan farblich gekennzeichnet.

Hambuch, den 13.07.2023
Ortsgemeinde Hambuch
In Vertretung
(Siegel)
Markus Hammes, Erster Beigeordneter

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 14.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister