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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 30/2023
Aus den Gemeinden
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1. Änderung Gebührensatzung für die Benutzung des Gemeindehauses "Probstei" in Hambuch

Satzung

der Ortsgemeinde Hambuch über die 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Hambuch über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Gemeindehauses „Probstei“ in Hambuch vom 21.07.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 Abs. 1 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), alle in der jeweils geltenden Fassung, folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Hambuch über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Gemeindehauses „Probstei“ in Hambuch vom 06.10.2020 wird wie folgt geändert.

1.

Der § 4 „Gebührenberechnung“ erhält folgende neue Fassung:

§ 4

Gebührenberechnung

Die Gebühren werden in Form von Pauschalbeträgen erhoben und setzen sich aus einer Grundpauschale und eventuell anfallenden Zusatzpauschalen zusammen:

2.

Zusatzpauschalen pro Tag für die individuelle Zubuchung weiterer Räumlichkeiten:

a)

Küchenbenutzung

100,00 €

b)

Großer Saal

150,00 €

c)

Roter Saal

50,00 €

d)

Gelber Saal

50,00 €

e)

Außenbereich

50,00 €

Bei Nutzung von weiteren Räumlichkeiten werden die jeweiligen Pauschalbeträge summiert.

Für die Nutzung durch Ortsfremde wird ein Aufschlag von 100 % auf die Zusatzpauschalen (Ziff. 2) berechnet.

Für die Nutzung bei Beerdigungen wird ein Nachlass von 50 % gewährt.

Ortsvereine aus Hambuch, die das Gemeindehaus regelmäßig nutzen, zahlen eine jährliche Pauschale in Höhe von 150,00 €. Eine kommerzielle Nutzung, die Nutzung der Theke und der Küche sind in der Jahrespauschale nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

Für die Reservierung des Gemeindehauses wird eine Gebühr in Höhe von 150,00 € erhoben. Diese wird bei erfolgter Nutzung mit der tatsächlichen Benutzungsgebühr verrechnet. Im Falle der Nichtbenutzung der Räumlichkeiten bzw. bei Stornierung wird die Reservierungsgebühr einbehalten.

Die Kosten für Heizung, Strom, Abwasser und Wasser sind mit den Pauschalbeträgen abgegolten.

Die Räumlichkeiten im Gemeindehaus werden für Sitzungen des Ortsgemeinderates und des Verbandsgemeinderates gebührenfrei zur Verfügung gestellt.

Die Reinigung erfolgt durch die Ortsgemeinde auf Kosten des Benutzers. Die Kosten werden nach dem der Ortsgemeinde entstehendem Aufwand abgerechnet.

Soweit Benutzungen nicht nach den o. a. Gebühren berechnet werden können, werden sie von Fall zu Fall vereinbart. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, solche Vereinbarungen abzuschließen.

2.

Der § 6 „Zahlung der Gebühr“ erhält folgende neue Fassung:

§ 6

Fälligkeit

Die Gebühren werden unmittelbar nach Benutzung der öffentlichen Einrichtung beim Gebührenpflichtigen angefordert und sind innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntgabe fällig.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

Hambuch, 21.07.2023
Ortsgemeinde Hambuch
gez. Matthias Hetger, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, 21.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister