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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 30/2024
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Forst für das Jahr 2024 vom 18.07.2024

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Forst für das Jahr 2024 vom 18.07.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

565.000,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

543.000,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

22.000,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

548.000,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

477.000,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

71.000,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-2.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-69.000,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite auf  —  0,00 €

zinslose Kredite auf  —  0,00 €

zusammen auf  —  0,00 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  0,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0,00 €.

§ 4 Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO wird festgesetzt auf  —  700.000,00 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

345 v.H.

-

Grundsteuer B auf

465 v.H.

-

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 459.829,13 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 449.829,13 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 471.829,13 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Gesamtansatz um mehr als 20 v. H., mindestens jedoch um 500,00 € überschritten ist.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

Forst, den 18.07.2024
Patrick Oehlers, Ortsbürgermeister

Hinweis:

a) Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 29.07.2024 bis einschl. Mittwoch, den 07.08.2024 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

b) Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 18.07.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch

Albert Jung, Bürgermeister