In der Gemarkung Kaisersesch wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstückenaufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis bT 00208054/2021 aktualisiert.
| Flur | Flurstück | Lagebezeichnung | Fläche (alt) | Fläche (neu) |
|
|
|
| in m² | in m² |
| 14 | 95 | Ober dem Düngenheimerweg | 1209 | 1208 |
Gemäß § 10 Abs.4 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) und der Verwaltungsvorschrift über die Führung der Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens (VV_FührungGeoBasis) vom 06.06.2022 Lfd Nr. 4.5.3 Satz 1 werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster mitgeteilt. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Die amtliche Liegenschaftskarte und der Fortführungsnachweis sind in der Zeit vom 03. August 2023 bis 15. September 2023 bei dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück (Dienstort Mayen, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen, Frau Gerhards, Tel. 02651-9582-218) ausgelegt und können nach vorausgehender Terminvereinbarung eingesehen werden.
Der Wortlaut der Mitteilung kann auch im Internet unter https://vermka-osteifel-huns-rueck.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.