Das Protokoll der ordentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung vom 17.05.2024 liegt in der Zeit vom 02.08.2024 bis zum 16.08.2024 offen und kann von jedem Jagdgenossen beim Jagdvorsteher Manfred Bons, Hauptstraße 49, 56761 Düngenheim eingesehen werden.
Zu Punkt 7 der Tagesordnung hat die Versammlung unter anderem beschlossen:
| 1. | Der Reinertrag aus der Jagdpacht wird an die Jagdgenossen entsprechend ihren Flächenanteilen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt auf schriftlichen oder mündlichen, dem Vorstand zu Protokoll gegebenen Antrag. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntmachung der Beschlussfassung zu stellen. Die Auszahlung erfolgt am Ende des Jagdjahres nach Feststellung des Reinertrags. |
| 2. | Die nicht beanspruchten Anteile werden bis zu einem Betrag von 1.000,00 € an die Ortsgemeinde Düngenheim mit der Maßgabe ausgezahlt, diese zweckgebunden für den Wirtschaftswegebau zu verwenden. Soweit dann noch ein Restbetrag verbleibt, ist dieser der Rücklage zuzuführen. |
Der Anspruch auf Auszahlung des anteiligen Reinertrags aus der Jagdpacht erlischt am 03.09.2024. Die Auszahlung der beantragten Jagdpachtanteile erfolgt zum Ende des Jagdjahres am 31.03.2025.
Hinweis - nach § 16 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Düngenheim gilt folgende Regelung:
Entfällt auf eine Jagdgenossin oder einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 5,00 €, wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 5,00 € erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen die Jagdgenossin oder der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet.