Öffentliche Bekanntmachung über die nochmalige erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 Sätze 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB
Nochmalige erneute Offenlage/öffentliche Auslegung
Gemäß § 4a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Ortsgemeinderat Roes hat am 13.06.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Bodengraben“ mit der Ausweisung als Mischgebiet beschlossen. In der Sitzung am 22.03.2023 wurde dem Entwurf des Bebauungsplanes „Bodengraben“ zugestimmt. In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 24.09.2025 wurden über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Bodengraben“ zugestimmt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Absatz 3 BauGB beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 01.12.2025 - 12.01.2026. In der Sitzung am 27.05.2026 hat der Ortsgemeinderat aufgrund der im Rahmen der erneuten Auslegung vorgebrachten erheblichen Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Einbeziehung der im östlichen Planbereich bestehenden Streuobstwiese beschlossen, eine Verkleinerung des Baugebietes insoweit vorzunehmen, dass die geschützte Streuobstwiese außerhalb des bebaubaren Bereiches liegt. Weiterhin wurde der Beschluss gefasst, infolge der Verkleinerung der Baugrundstücke die Art der baulichen Nutzung in ein dörfliches Wohngebiet nach § 5a Baunutzungsverordnung zu ändern.
Der am 24.06.2026 beschlossene geänderte Entwurf des Bebauungsplanes wird hiermit nochmals erneut veröffentlicht und in Bezug auf die Änderung des Bebauungsplanentwurfes und ihre möglichen Auswirkungen wird nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen, die Begründung,der Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz und artenschutzrechtlicher Vorprüfung sowie die schalltechnische Untersuchung einschl. Ergänzung, werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, 10.08.2026 bis einschließlich Donnerstag, 10.09.2026
auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Roes - Nochmalige erneute Offenlage des Bebauungsplanes „Bodengraben““ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE04, zu folgenden Zeiten
| Montag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Roes deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Beschreibung der Auswirkungen des Bebauungsplans und Erläuterungen einzelner Festsetzungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der interkommunalen Abstimmung nach § 2 (2) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB und der interkommunalen Abstimmung nach § 2 (2) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
Im Rahmen der erneuten Offenlage und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Sätze 1 bis 3 BauGB i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB und der interkommunalen Abstimmung nach § 2 (2) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.
Plangebiet/Planumfang
Der Bebauungsplan „Bodengraben“ umfasst die Grundstücke
Gemarkung Roes
Flur 4 Flurstücke 109/2, 110/2, 110/3, 110/6, 110/7, 111/3, 112, 113, 114, 115, 116, 117/1, 117/2, 117/3, 117/4, 117/5, 117/6, 117/7, 117/8, 124, 253/2 (Weg), 254/2 (Weg), 255 (Weg), 256 (Weg) tlw., 257 (Weg) tlw., 318 (Weg) tlw., 319/2 (Weg), 334/1 (Weg), 340 (Weg), 341/1, 342
Flur 6 Flurstücke 39 tlw., 40/1, 40/2, 41/1, 41/2, 42, 106 (Weg) tlw.
Flur 10 Flurstücke 61 tlw., 62 tlw., 63 tlw.
Planexterne Ausgleichsmaßnahmen:
Flur 14 Flurstück 13/1
Flur 2 Flurstücke 79 und 152/3
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.